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Auftragsverarbeitung (AVV)

Wenn wir für Sie als Unternehmen IT-Systeme betreuen, verarbeiten wir dabei unter Umständen personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Nach Art. 28 DSGVO schließen wir hierfür mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Diese Seite fasst die wesentlichen Inhalte zusammen.

Wann ein AVV erforderlich ist

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist immer dann erforderlich, wenn wir im Rahmen unserer Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, die Sie als Verantwortlicher zu vertreten haben, etwa bei der Betreuung von E-Mail-Postfächern, Cloud-Ablagen, Backups oder Arbeitsplatzsystemen.

Gegenstand und Dauer

Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten IT-Dienstleistungen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags.

Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Art und Zweck der Verarbeitung sowie die betroffenen Datenkategorien richten sich nach den betreuten Systemen und werden im AVV konkret beschrieben. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.

Kategorien betroffener Personen und Daten

Betroffen sind in der Regel Beschäftigte, Kunden und Geschäftspartner des Verantwortlichen. Verarbeitet werden typischerweise Stammdaten, Kommunikationsdaten und in Systemen abgelegte Inhaltsdaten, jeweils abhängig vom betreuten System.

Pflichten des Auftragsverarbeiters

Wir verpflichten uns insbesondere zu:

  • Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen
  • Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen und Meldepflichten
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Abschluss der Leistung
  • Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten

Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir treffen angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten, unter anderem Zugriffs- und Zutrittskontrollen, verschlüsselte Übertragung und Speicherung, regelmäßige Sicherungen sowie die Trennung von Kundendaten. Die konkreten Maßnahmen werden im AVV dokumentiert.

Unterauftragsverarbeiter

Der Einsatz weiterer Dienstleister (z. B. Hosting- oder Cloud-Anbieter) erfolgt nur mit entsprechender vertraglicher Verpflichtung nach Art. 28 DSGVO und im Rahmen der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung.

Ihre Kontroll- und Betroffenenrechte

Als Verantwortlicher behalten Sie die Kontrolle über die Verarbeitung. Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen sowie bei erforderlichen Kontrollen und Nachweisen.

AVV anfordern

Den vollständigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierfür an info@grawert-it.com. Stand: August 2026